WAFFENGESETZ

Waffengesetznovelle Änderung vom 01.11.2025 in Kurzfassung

Hinweis: Diese Informationen dienen als Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Ersterwerb von Schusswaffen

Kat A:

Mindestalter 25 Jahre

Abkühlphase 0 Tage:

Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat A im ZWR angemeldet

andernfalls

Waffenpass mit Berechtigung für die jeweilige Kat A Waffe vorhanden, hier muss keine Kat A Waffe im ZWR gemeldet sein.

Abkühlphase 4 Wochen:

Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffe vorhanden, aber aktuell keine Waffe der jeweiligen Kategorie A im ZWR angemeldet

Kat B:

Mindestalter 25 Jahre

Abkühlphase 0 Tage:

Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für Kategorie B Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat B im ZWR angemeldet

andernfalls

Waffenpass vorhanden, hier muss keine Kat B Waffe im ZWR gemeldet sein.

Abkühlphase 4 Wochen:

Aktuell keine Waffe der Kategorie B im ZWR angemeldet

Kat C:

Mindestalter 21 Jahre

Abkühlphase 0 Tage:

Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat C im ZWR angemeldet

andernfalls

Waffenpass vorhanden, hier muss keine Kat C Waffe im ZWR gemeldet sein.

Abkühlphase 4 Wochen:

Aktuell keine Waffe der Kategorie C im ZWR angemeldet, gleich ob WBK oder Jagdkarte vorhanden!

LINK ZUM AKTUELLEN WAFFENGESETZ

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