Waffengesetznovelle Änderung vom 01.11.2025 in Kurzfassung
Hinweis: Diese Informationen dienen als Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.Ersterwerb von Schusswaffen
Kat A:
Mindestalter 25 Jahre
Abkühlphase 0 Tage:
Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat A im ZWR angemeldet
andernfalls
Waffenpass mit Berechtigung für die jeweilige Kat A Waffe vorhanden, hier muss keine Kat A Waffe im ZWR gemeldet sein.
Abkühlphase 4 Wochen:
Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffe vorhanden, aber aktuell keine Waffe der jeweiligen Kategorie A im ZWR angemeldet
Kat B:
Mindestalter 25 Jahre
Abkühlphase 0 Tage:
Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für Kategorie B Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat B im ZWR angemeldet
andernfalls
Waffenpass vorhanden, hier muss keine Kat B Waffe im ZWR gemeldet sein.
Abkühlphase 4 Wochen:
Aktuell keine Waffe der Kategorie B im ZWR angemeldet
Kat C:
Mindestalter 21 Jahre
Abkühlphase 0 Tage:
Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat C im ZWR angemeldet
andernfalls
Waffenpass vorhanden, hier muss keine Kat C Waffe im ZWR gemeldet sein.
Abkühlphase 4 Wochen:
Aktuell keine Waffe der Kategorie C im ZWR angemeldet, gleich ob WBK oder Jagdkarte vorhanden!
